Allgemeine Information zur Mediation
Meine Dienstleistung als eingetragener Mediator biete ich begleitend,
extern bei Bauvorhaben und Infrastrukturprojekten,
sowie in der Vermittlung bei Immobilientransaktionen an.
Im Laufe der Jahre als Bau- und Projektleiter, Bausachverständiger und Immobiliengutachter sah ich oft, dass es zu nachhaltigen Lösungen und für gute Abläufe und weitere Entwicklungen, nicht nur die sorgfältige Arbeit eines Sachverständigen braucht.
Insbesondere sind auch die hinter den rein sachlichen Fakten und Standpunkten liegenden Interessen und Bedürfnisse genau zu be(tr)achten.
Darüber hinaus sah ich über die Jahre zunehmend, dass oft kausal, zumindest mit ursächlich für grobe "Bauschäden und Baufehler" eine mangelnde "Bau-Kommunikation" ist.
Ebenso beim Übergang bzw. bei der Transaktion von Immobilien kommt nicht selten die klare Kommunikation zu kurz und entstehen dadurch oft auch später noch Konflikte.
Deswegen habe ich mich dazu entschlossen, mein Angebot in Form professioneller Mediation, als ausgebildeter und in der Liste der Justiz eingetragener Mediator speziell für Auftraggeber zu ergänzen.
Externer Immobilien- und Bau Mediator deswegen,
weil aus meiner Erfahrung so die nötige Unabhängigkeit, Neutralität und Allparteilichkeit sehr gut gewährleistet ist.
Begleitend durch den Bau- und Immobilien Mediator deswegen,
weil im Bauablauf und in der Immobilientransaktion, möglicherweise entstehende Irritationen so bereits früh erkannt werden können und somit zeitnah und damit meist noch bald genug, mittels (klassischem) Mediationsverfahren (außergerichtlich) entgegengewirkt und im besten Fall die eigenverantwortliche, einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten erzielt werden kann.
Hinweispflichten zur Mediation
Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter Mediator neutral und mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, dass eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ermöglicht werden kann.
Der Mediator unterliegt aus seinem eigenen Verständnis heraus, den Ethikrichtlinien für Mediatoren und vor allem dem österreichischen Zivilrechts-Mediations-Gesetz nach, strengster Verschwiegenheit, Transparenz, Neutralität und Allparteilichkeit.
Siehe dazu auch § 16 Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) Pflichten des Mediators gegenüber den Parteien:
(1) Wer selbst Partei, Parteienvertreter, Berater oder Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediator tätig sein. Desgleichen darf ein Mediator in einem Konflikt, auf den sich die Mediation bezieht, nicht vertreten, beraten oder entscheiden. Jedoch darf er nach Beendigung der Mediation im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Befugnisse und mit Zustimmung aller betroffenen Parteien zur Umsetzung des Mediationsergebnisses tätig sein.
(2) Der Mediator darf nur mit Zustimmung der Parteien tätig werden. Er hat die Parteien über das Wesen und die Rechtsfolgen der Mediation in Zivilrechtssachen aufzuklären und diese nach bestem Wissen und Gewissen, persönlich, unmittelbar und gegenüber den Parteien neutral durchzuführen.
(3) Der Mediator hat die Parteien auf einen Bedarf an Beratung, insbesondere in rechtlicher Hinsicht, der sich im Zusammenhang mit der Mediation ergibt, sowie auf die Form hinzuweisen, in die sie das Ergebnis der Mediation fassen müssen, um die Umsetzung sicherzustellen.